AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen von Best IT:

§ 1 Geltungsbereich dieser AGBs
Die AGBs von Best IT, Samir Best  (auch nachfolgend Best IT genannt) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von §§ 14, 310 Absatz 1 BGB. Diese AGBs gelten für alle Lieferungen und Leistungen von Best IT, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, soweit es sich um Rechtsgeschäfte gleicher oder verwandter Art handelt. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Best IT ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden. Sonstige Vereinbarungen, Nebenabreden sowie mündliche oder fernmündliche Abmachungen, werden ebenfalls nur nach ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung durch Best IT rechtsverbindlich. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der Verkaufs- und Lieferbedingungen von Best IT im Übrigen nicht.

 

§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Angebote von Best IT sind freibleibend und unverbindlich. Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden zu vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung durch Best IT. Der Kunde erhält nach Bestellung von Best IT eine E-Mail, die den Eingang der Kundenbestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestellbestätigung). Diese Bestellbestätigung stellt keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern bestätigt nur den Eingang der Bestellung bei Best IT. Ein Vertragsschluss kommt erst dann zu Stande, wenn dem Kunden eine Auftragsbestätigung seitens Best IT zugeht. Diese Auftragsbestätigung durch Best IT kann auch per E-Mail oder Fax erfolgen. Die Annahme des Vertragsabschlusses kann darüber hinaus auch durch die Entgegennahme einer Lieferung als konkludente Erklärung durch den Besteller erfolgen. Best IT ist berechtigt, ein schriftliches oder mündlich erklärtes Angebot bis zur ausdrücklichen Vertragsbestätigung durch Best IT jederzeit zu verändern oder zurückzuziehen. Best IT kann das Angebot innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Angebots des Bestellers bei Best IT annehmen.  Kostenvoranschläge können um 15% über- bzw. unterschritten werden. Sollte ein Artikel nicht verfügbar sein, behält sich Best IT vor, die Lieferung eines Ersatzartikels - preislich und qualitativ gleichwertig - anzubieten. Es steht dem Besteller frei, dieses Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Im Falle einer Ablehnung wird Best IT bereits erhaltene Zahlungen zurückerstatten.  Maßgebend für den Inhalt des Vertrages sind die Auftragsbestätigung von Best IT und unsere Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen, Hiervon abweichende Vereinbarungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Best IT.

 

§ 3 Lieferung
Die Lieferungen erfolgen ab Lager Best IT. Die Gefahr des Untergangs oder der Beschädigung der Ware geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem Best IT die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergibt, spätestens jedoch mit Verlassen des Lagers von Best IT. Eine Versicherung der Ware gegen Transportschäden erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden. Höhere Gewalt und sonstige außergewöhnliche Umstände, wie insbesondere Arbeitskämpfe, Streiks, hoheitliche Maßnahmen und Verkehrsstörungen, gleichwohl, ob sie bei Best IT oder bei unseren Zulieferern eingetreten sind, befreien uns entweder für die Dauer ihrer Auswirkungen, oder, soweit sie zur Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung führen, insgesamt von der Liefer- /Leistungspflicht. Dauert die Leistungsbehinderung länger als 6 Monate an, steht uns und dem Kunden ein Rücktrittsrecht zu. Eine Verzugsentschädigung gilt unter diesen Umständen als nicht verwirkt. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Sollte der Besteller in Annahmeverzug kommen oder schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten verletzen, so hat der Besteller die Verpflichtung, Best IT den ihr dadurch entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu ersetzen. Best IT behält sich ausdrücklich weitergehende Ansprüche vor. Im Zeitpunkt des Annahmeverzuges durch den Besteller geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Der Liefertermin bezeichnet den Abgang vom Lager. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Das Recht zur Geltendmachung setzt voraus, dass wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben. Die Höhe der Verzugsentschädigung beträgt für jede volle Woche des Verzuges maximal 0,5%, insgesamt aber höchstens 5% vom Wert desjenigen Teils der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig zur Verfügung steht. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug begründet sich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

 

§ 4 Gewährleistung / Mängelhaftung
Der Anspruch des Bestellers auf Nacherfüllung, Beseitigung eines Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verjähren innerhalb von einem Jahr. Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit der Ablieferung, bei Werkleistung mit der Abnahme. Offensichtliche Mängel der Kaufsache sind Best IT unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Die für Kaufleute geltende Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt bestehen. Zunächst Best IT Gelegenheit zu geben, Nacherfüllung in angemessener Frist zu leisten, und zwar nach unserer Wahl durch die Beseitigung des Mangels, die Lieferung einer mangelfreien Sache oder die Herstellung eines neuen Werkes. Der Besteller ist verpflichtet, die Untersuchung der von ihm gerügten Waren für die Durchführung einer Nacherfüllung oder Mangelbeseitigung zu ermöglichen und Best IT die gerügte Ware zur Prüfung zur Verfügung zu stellen. Im Falle der Versendung der Ware zum Zwecke der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen durch den Kunden, ist dieser verpflichtet, die Originalverpackung zu verwenden oder auf eigene Kosten für eine geeignete Verpackung zu sorgen. Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl, kann sie uns nicht zugemutet werden oder ist sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten/Aufwand möglich, kann der Kunde - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. (Gleiches gilt, wenn die Nacherfüllung für den Kunden unzumutbar ist.) Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort als den der Niederlassung des Kunden verbracht wurde, es sei denn, das Verbringen entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch. Gesetzliche Rücktrittsansprüche des Kunden gegen uns bestehen nur insoweit, als der Kunde mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Vor Übergabe von Geräten mit Datenspeichermedien an Best IT, hat der Kunde alle Daten von dem Gerät mit Datenspeichermedium vollständig auf geeignete externe Datensicherungsmedien zu sichern. Best IT ist für eine Wiederherstellung von Daten oder Programmen nach erfolgter Reparatur durch Best IT selbst oder von ihr beauftragter Dritter, nicht verantwortlich. Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Sollte eine Mängelrüge zu Unrecht erfolgt sein, hat der Kunde die uns entstehenden Aufwendungen zu ersetzen. Die Verjährungsfrist für Sachmängel und Rechtsmängel beträgt ein Jahr und beginnt mit Gefahrübergang. Dieses gilt nicht, sofern und soweit gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2, 479 Abs. 1, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB längere Fristen gelten, der Mangel arglistig verschwiegen wurde oder einer im § 5 genannten Haftungsfälle vorliegt. Die Verpflichtung von Best IT zum Schadensersatz wird § 5 geregelt. Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen: Gebrauchte Gegenstände liefern wir unter Ausschluss jeder Haftung für Sach- und Rechtsmängel, soweit nicht in den von § 438 Absatz 1 Nr. 1 BGB oder § 438 Absatz 1 Nr. 2 BGB geregelten Fällen längere Fristen zwingend entgegenstehen. Mit vorstehenden Regelungen ist keine Beweislastumkehr zum Nachteil des Kunden verbunden.  Bei gebrauchten Gegenständen gewährt Best IT eine halb Jährige Bring In Garantie Ausgeschlossen sind Verschleißteile, Bedienerfehler, Einrichtungsarbeiten oder ähnliches.

Gegenüber Unternehmern leistet Best IT für Mängel der Ware zunächst nach eigener Wahl, Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung.

 

§ 5 Herstellergarantie
Soweit vom Hersteller für den Liefergegenstand eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die uns als Verkäufer nach § 4 treffenden Gewährleistungsverpflichtungen bleiben hiervon unberührt.

 

§ 6 Haftung und Schadenersatz
Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um Fälle des Produkthaftungsgesetzes, des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, um Gesundheits- und Körperschäden, um die Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft oder um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen und nicht für Gesundheits- und Körperschäden oder wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft gehaftet wird. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von Best IT.

Mitteilung von Transportschäden
a.)

Der Kunde wird die gelieferte Ware überprüfen. Bei äußerlich erkennbaren Transportschäden verpflichtet sich der Kunde für den Fall, dass die Lieferung trotzdem angenommen wird, bei Annahme der Lieferung die Schäden auf den jeweiligen Versanddokumenten zu vermerken und vom Zusteller quittieren zu lassen; die Verpackung ist aufzubewahren.

b.)

Ist der (teilweise) Verlust oder die Beschädigung äußerlich nicht erkennbar, hat der Kunde dies innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung gegenüber Best IT oder binnen sieben Tagen nach Ablieferung gegenüber dem Transportunternehmen anzuzeigen, um zu gewährleisten, dass etwaige Ansprüche gegenüber dem Transportunternehmen rechtzeitig geltend gemacht werden können.

c.)

Der Kunde wird Best IT nach besten Kräften unterstützen, soweit Ansprüche gegenüber dem betreffenden Transportunternehmen bzw. einer Transportversicherung geltend gemacht werden.

 

 

§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in den Preisen nicht enthalten. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager Best IT oder Direktversand ab deutscher Grenze bzw. deutscher Einfuhrhafen, ausschließlich Verpackung, Transport und Frachtversicherung und beinhalten keine Nebenleistungen welche über den vereinbarten Lieferungsumfang hinausgehen. Sollte bei Lieferungen in das Ausland die deutsche gesetzliche Mehrwertsteuer nicht anfallen, werden die durch Abzug der jeweils gültigen deutschen gesetzlichen Mehrwertsteuer ermittelten Nettopreise (im folgenden "Nettopreise" genannt) zuzüglich der jeweils anfallenden ausländischen Mehrwertsteuer berechnet. Sollte es zu einem Wechsel der Steuerschuldnerschaft kommen, werden lediglich die Nettopreise berechnet. Der Besteller hat dann die anfallende Mehrwertsteuer an das zuständige Finanzamt zu entrichten. Bei einer Lieferung in das Ausland können zusätzliche Steuern, Zölle und/oder Kosten anfallen, welche nicht in den Preisen von Best IT berücksichtigt sind. Diese sind vom Besteller zu tragen. Sofern keine gesonderten abweichenden Zahlungsfristen im Einzelfall vereinbart wurden, sind Zahlungen sofort fällig. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Best IT über den Betrag endgültig verfügen kann. Wechsel nehmen wir nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Vereinbarung und nur unter dem Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit und erfüllungshalber entgegen. Sämtliche Diskontspesen und sonstige Nebenkosten gehen zu Lasten des Kunden und sind uns sofort zu vergüten. Eine Gutschrift von Wechsel- und Scheckbeträgen erfolgt erst, wenn uns ihr Gegenwert vorbehaltlos zur Verfügung steht. Der Besteller ermächtigt sein Kreditinstitut unwiderruflich, im Falle von Nichteinlösung oder Rückgabe von Lastschriften und Schecks, der Best IT seine vollständigen Namens- und Adressdaten mitzuteilen. Sollten Best IT aus Gründen des Bestellers zu vertretende mögliche Storno- und Rücklastschriftgebühren berechnet werden, so dürfen diese an den Besteller weiterberechnet werden. Best IT ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden zunächst auf dessen älteste Schuld anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist Best IT berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so ist Best IT berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn Best IT bereits Wechsel oder Schecks angenommen hat. Best IT ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtung bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so ist Best IT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist. Kommt der Kunde mit seiner Zahlungspflicht ganz oder teilweise in Verzug, so hat er unbeschadet aller  anderen Rechte von Best IT ab diesem Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von jährlich 8 % über dem jeweils gültigen Basissatz zu zahlen, soweit Best IT nicht einen höheren Schaden nachweist. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Best IT anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

§ 8 Eigentumsvorbehalt
Best IT behält sich das Eigentum an den von ihr gelieferten Waren und Dienstleistungen bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor. Best IT behält sich für den Fall der Einleitung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden den Rücktritt vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Best IT berechtigt, nach Rücktritt die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch Best IT liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Best IT hätte dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Best IT ist nach Rücknahme der Vorbehaltsware zu deren Verwendung befugt, der Verwendungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden - abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. Der Kunde ist zur getrennten Lagerung und Kennzeichnung der Vorbehaltsware verpflichtet. Der Kunde ist weiter verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln; ausdrücklich ist er verpflichtet diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser¬ und Diebstahlschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde Best IT unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, Best IT die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde für den Best IT entstandenen Ausfall. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen und zu veräußern; er tritt Best IT jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungs-Endbetrages (einschließlich der Mehrwertsteuer) der Forderung von Best IT ab, die ihm gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Best IT, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt unberührt. Best IT verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nach kommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Sollte dies der Fall sein, so kann Best IT verlangen, dass der Kunde Best IT die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Kunden wird stets für Best IT vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Best IT gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Best IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware (Faktura-Endbetrages) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferten Gegenstände. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht Best IT gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwirbt Best IT das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Kunde Best IT anteilsmäßig Miteigentum überträgt. Der Kunde verwahrt das so entstandene Allein- oder Miteigentum für Best IT. Der Kunde tritt Best IT auch die Forderungen zur Sicherung der Best IT- Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Best IT verpflichtet sich, die Best IT zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert Best IT Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt Best IT. Sofern und soweit die Registrierung und/oder die Erfüllung anderer Erfordernisse Voraussetzung für die Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts ist, ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten alle hierzu notwendigen Handlungen unverzüglich vorzunehmen und alle erforderlichen Mitteilungen zu machen. Falls und soweit die maßgebliche Rechtsordnung keine Vereinbarung eines Eigentumsvorbehalts zulässt, wird der Kunde Best IT bei Inanspruchnahme von Warenkredit angemessene andere Sicherheiten stellen.

 


§ 9 Technische Änderungen
Die in den Angeboten, Katalogen, Online-Katalogen und Internetpräsenzen von Best IT angegebenen Maße, Zeichnungen, Abbildungen, Leistungs-, Emissions- und Verbrauchsdaten usw. sind unverbindlich, sofern Best IT sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich erklärt hat. Technische und gestalterische Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in Prospekten, Katalogen, Online-Katalogen, Internetpräsenzen und schriftlichen Unterlagen sowie Modell-, Konstruktions- und Materialänderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten, ohne dass hieraus Rechte gegen Best IT hergeleitet werden können, soweit dies für den Kunden noch zumutbar ist.

 

§ 10 Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten
Best IT nimmt nach Vorschriften des Elektro- Gesetzes (Rücknahme und Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten) alle von ihr gelieferten Elektroaltgeräte zurück. Die Kosten der Anlieferung sind vom Kunden zu tragen. Elektroaltgeräte werden über Recyclingunternehmen nach gesetzlicher Vorgabe entsorgt.

 

§ 11 Genehmigungen / Export
Von Best IT gelieferte Produkte und Dienstleistungen sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten - einzeln oder in systemintegrierter Form - kann für den Kunden genehmigungspflichtig sein und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muss sich selbständig über diese Vorschriften informieren. Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Vertragsprodukte angibt, trägt der Kunde die eigene Verantwortung, vor Export der Produkte die notwendigen Genehmigungen der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörden einzuholen.

 

§ 13 Maßgebliches Recht, Erfüllungsort, Gerichtstand und salvatorische Klausel
Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Best IT und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen. Für die Auslegung von Lieferklauseln gelten die INCOTERMS in der jeweils gültigen Fassung. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist Aachen, Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand beider Parteien für sämtliche sich unmittelbar oder mittelbar aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten auch aus Urkunden, Wechseln oder Schecks ist Aachen,  Bundesrepublik Deutschland. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Wohnsitz oder der gewöhnliche Aufenthaltsort des Bestellers zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen ist ausschließlich Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis Aachen, Bundesrepublik Deutschland (Art. 17 des Europäischen Übereinkommens über die gerichtliche Zuständigkeit und die Vollstreckung gerichtlicher Entscheidung in Zivil- und Handelssachen = EuGVÜ). Best IT behält sich das Recht vor, auch jedes andere Gericht anzurufen, das aufgrund des EuGVÜ zuständig ist.

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der grundsätzlichen Schriftform. Dies gilt ausdrücklich auch für Änderungen dieser Schriftformklausel.

 

Alle früheren Verkaufs- und Lieferbedingungen von Best IT sind hierdurch aufgehoben.

 

Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Batterieverordnung

§1 Batterieverordnung (BattVO)

 

Da die von Best IT vertriebenen Produkte Batterien oder Akkkus enthalten können, ist Best IT gemäß der Batterieverordnung (BattVO) verpflichtet, den Kunden auf folgendes hinzuweisen:

 

Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll gegeben werden. Endverbraucher sind zur ordnungsgemäßen Entsorgung gesetzlich verpflichtet. Gebrauchte Batterien und Akkus müssen beim Verkäufer oder bei den kommunalen Sammelstellen unentgeltlich zurückgegeben werden. Werden Batterien an Verkäufer per Post zurückgeschickt, so ist die Sendung ausreichend zu frankieren.

 

Schadstoffhaltige Batterien und Akkus sind mit einem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet. Die unter dem Symbol befindlichen Abkürzungen bezeichnen die chemischen Inhalt des Schadstoffes: "Cd" (Cadmium); "Li" (Lithium), "Pb" (Blei), "Zi" (Zink), "Mh" (Metall-Hydrid), "Li-Ion" (Lithium-Ionen).

 

§2 RoHS

 

Alle Herstellerpartner und Lieferanten von Best IT haben die EU-Richtlinie 2002/95/EG zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräte (RoHS) umgesetzt.

 

Einsatz von Google Analytics: Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. ("Google"). Google Analytics verwendet sog. "Cookies", Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten der Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

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